Flugschule

Die formalen Voraussetzungen für eine Pilotenausbildung sind im November 2014 durch die Neufassung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV), der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der europäischen Luftverkehrsordnung (SERA) stark erleichtert worden. Folgende Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden:
  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (LAPL)
  • Kopie des Personalausweises/Reisepass

Dieses Zeugnis, das sogenannte „Medical“, erhältst Du bei einem speziellen Fliegerarzt. Die gesundheitlichen Anforderungen wurden mit den Änderungen im November 2014 ebenfalls stark erleichtert.

Die Theorie behandelt die folgenden Themengebiete:
Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Flugfunk, Menschliches Leistungsvermögen und eine Einweisung in die Pyrotechnik für das Rettungssystem eines UL-Flugzeugs.

Theorieunterricht findet meist in den Wintermonaten statt, wenn das Wetter weniger zum Fliegen einläd. Den Lehrstoff kann man sich aber ganzjährig im Selbststudium erwerben. Lesestoff mit den Grundlagen der UL-Fliegerei bietet z.B. das Buch „Ultraleichtfliegen Kompakt“, ISBN: 978‑3613043121.

Wenn man sich in der Materie sicher fühlt, geht es zur Theorieprüfung und ein Meilenstein auf dem Weg zur Lizenz ist geschafft.

Für die Ausbildung zum „Luftsportgeräteführer“ von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, auch als „Dreiachs-UL“ bezeichnet, gelten die gesetzlich festgelegten Mindestausbildungszeiten. Diese umfassen mindestens 30 Flugstunden.
 
Der Höhepunkt der Ausbildung ist der erste Alleinflug, das „Freifliegen“. Er ist ein aufregender und unvergesslicher Moment in jeder Pilotenkarriere. Aber keine Bange, vorher wird natürlich fleißig geübt, damit nichts schief gehen kann. Zum „Andenken“ bekommt der Schüler von seinem Lehrer einen Distel-Strauß überreicht, damit der frisch gebackene Pilot niemals vergisst, das Steuer festzuhalten. Obendrein bekommt er „den Hintern versohlt“, um stets das richtige Gefühl fürs Landen im Hintern zu behalten. Flieger haben eben auch so ihre Traditionen.
 
Von den 30 Flugstunden müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug erfolgen. Weiterhin absolviert man Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, macht mit Fluglehrer zwei Überlandflüge von mindestens 200 km Gesamtstrecke und darf sich noch zu drei Allein-Überlandflügen mit mindestens 50 km Streckenlänge aufmachen. Hat man dies geschafft, geht´s mit einem Prüfer in die Luft um seine praktischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und bald darauf seine „Sport Pilot Licence“ in den Händen zu halten.
 
Die praktische Ausbildung kann jederzeit nach Anmeldung unabhängig vom Theorieunterricht erfolgen. Die praktische Schulung findet auf den vereinseigenen Ultraleicht-Flugzeugen statt.

Die Kosten für Theorie- und Praxisausbildung liegen etwa bei 3.000 Euro bis 4.000 Euro. Dies hängt auch davon ab, wie viele Flugstunden man benötigt. Die Ausbildung findet meist an den Wochenenden und nach Absprache mit unseren ehrenamtlich tätigen Fluglehrern statt.

Nein. Unserer Verein stellt ihren Mitgliedern gegen eine geringe Gebühr, die „Charter“, Flugzeuge für die Ausbildung zur Verfügung.